Stiften oder Spenden?
- Die "normale" Spende wird direkt und zeitnah für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
- Mit der Zustiftung hingegen werden nur die Erträge aus dem Vermögensstock für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Stiftungen sind verpflichtet, ihr Vermögen zu erhalten. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes stehen der Friedensdorf Gemeinschaftsstiftung deshalb nur die jährlichen Gewinnerträge und die „normale“ Spende zur Verfügung. Wer stiftet, stellt sein Vermögen also dauerhaft dem Stiftungszweck zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem gestifteten Kapital um Geldbeträge, Wertpapiere, Grundstücke oder Immobilien handelt. Von den Erträgen kann ein Teil der Arbeit von Friedensdorf International finanziert werden. Da nicht die Stiftungs-Einlagen selbst, sondern nur deren Gewinnerträge verbraucht werden, kann langfristig gesehen aus einer zuverlässigen Finanzquelle geschöpft werden.
Zustiftungen zur Friedensdorf Gemeinschaftsstiftung müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein. Die Mittel bei einer Zustiftung fließen in das Stiftungskapital und nur der Ertrag daraus darf für satzungsgemäße Ausgaben genutzt werden. Mit Ihrer Zustiftung helfen Sie mit, die Arbeit von Friedensdorf International über viele Jahre hinaus abzusichern.
Ganz gleich, ob Sie sich für eine Spende oder Zustiftung entscheiden, Sie erhalten für beides eine finanzamtlich anerkannte Zuwendungsbescheinigung.
Die Bankverbindung für das Stiftungskonto lautet:
Stadtsparkasse Oberhausen
IBAN: DE31 3655 0000 0000 148882
SWIFT-BIC: WELADED1OBH
Die Frage, ob "Stiften oder Spenden" hat auch steuerliche Aspekte. Erste Informationen dazu, wie Sie helfen und gleichzeitig Steuern sparen können, erfahren Sie hier.
Wir informieren und beraten Sie gerne ausführlicher. Bitte wenden Sie sich via E-Mail an Frau Birgit Stifter (b.stifter{at}friedensdorf.de) oder rufen Sie uns an unter: 02064 4974-0.
Schreibe einen Kommentar