Hilfe, die bleibt

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Ein schönes Vermächtnis

Wie kann ich über mein Leben hinaus etwas Positives bewirken? Mit einer Testamentsspende kann man eine gute Sache unterstützen, die einem bereits zu Lebzeiten am Herzen liegt. Auf diese Weise kann soziales Engagement weiter in die Zukunft wirken.

 

Was spricht für eine Testamentsspende?

Wer Friedensdorf International langfristig unterstützen möchte, kann einen Teil seines Vermögens der Hilfe für Kinder aus Kriegs- und Krisengebieten hinterlassen. Auf diese Weise können über die Lebenszeit hinaus Perspektiven für kranke und verletzte Kinder geschaffen werden. Sie ermöglichen damit jungen Menschen eine zweite Chance auf ein gesundes Leben.

Als gemeinnützige Hilfsorganisation ist das Friedensdorf zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Der Wert des Vermögens kann also ohne steuerliche Abzüge in die Hilfe für verletzte und kranke Kinder aus Kriegs- und Krisengebieten fließen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Friedensdorf mit einer Testamentsspende zu bedenken. Sie können sowohl anteilig als auch im Ganzen unterstützen. Auch wenn eigene Kinder im Testament bedacht sind, kann man selbst bestimmen, wie viel des Erbes in den guten Zweck fließt und damit der eigenen Familiensituation anpassen.

Einer Hilfsorganisation wie dem Friedensdorf kann eine Erbschaft oder ein Vermächtnis hinterlassen werden. Die Erbschaft zeichnet sich dadurch aus, dass das gesamte Erbe automatisch anteilig auf die Erben übergeht. Bei einem Vermächtnis handelt es sich um eine bestimme Geldsumme oder bestimmte Wertgegenstände aus dem Nachlass. Dies muss im Testament genau bezeichnet sein.

Warum ist ein Testament wichtig?

Mit einem Testament wird dafür gesorgt, dass der persönliche Wille auch nach dem Tod respektiert wird. So kann selbst entschieden werden, wie der Nachlass verwendet wird und wer (was) erbt. Liegt kein Testament vor, regelt zunächst die gesetzliche Erbfolge die Aufteilung des Nachlasses. Wenn man verheiratet ist und Kinder hat, gelten diese als Erben erster Ordnung. Die eigenen Eltern, Geschwister und deren Kinder, gelten als Erben zweiter Ordnung. Schließlich gibt es noch die Erben dritter Ordnung: die eigenen Großeltern und deren Nachkommen, also Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins. Ohne Testament und ohne Ehepartner oder leibliche Verwandte, erbt der Staat alles. Tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, kann es darüber hinaus sein, dass geliebte Menschen leer ausgehen – beispielsweise der nichteheliche Lebenspartner oder Stiefkinder. Dies alles können Sie im Rahmen eines Testamentes in Ihrem eigenen Sinne regeln.

 

Kann man bestimmen, wofür der Nachlass eingesetzt wird?

Wenn das Friedensdorf den Nachlass flexibel einsetzen darf, können wir die Spende dort einsetzen, wo sie am nötigsten gebraucht wird. Sollten Sie einen Herzenswunsch haben, kann der Nachlass auch zweckgebunden eingesetzt werden – beispielsweise für eine Basisgesundheitsstation in Kambodscha oder die Medikamentenversorgung der Kinder. Da eine Testamentsspende nicht zeitnah ausgegeben werden muss, unterstützt diese unsere Unabhängigkeit.

 

Foto: Jakob Studnar

 

Wie erfährt Friedensdorf International von meinem letzten Willen?

Der letzte Wille sollte im Testament festgehalten werden. Vorher sollte man sich Rat von einem Rechtsanwalt für Erbrecht, einem Notar oder einem Steuerberater einholen. Ein eigenhändiges Testament muss handschriftlich und mit vollem Namen sowie Angaben zu Ort und Datum der Erstellung verfasst werden. Ein Computerausdruck, Video- oder Tonbandaufnahmen sind nicht rechtsgültig. Ein notarielles Testament wird von einem Notar aufgesetzt.

Für den Aufbewahrungsort des Testamentes gibt es drei Möglichkeiten: beim Notar, beim Amtsgericht oder Zuhause. Im letzten Fall sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, wo Ihr Testament zu finden ist. Das Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Sobald das Testament nach dem Ableben geöffnet wurde, informiert das Nachlassgericht alle, die im Testament bedacht sind.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem persönlichen Anliegen. Für ein unverbindliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin: 02064-4974-0 oder info@friedensdorf.de. Um einen ersten Überblick zu bekommen, senden wir Ihnen gerne unsere Broschüre „Ihr schönstes Vermächtnis“ zu.

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