Helfen Sie Kindern mit Ihrer Zuweisung
Seit 1967 holt Friedensdorf International kranke und verletzte Kinder aus Kriegs- und Krisengebieten für eine vorübergehende medizinische Behandlung nach Deutschland, wenn diese in ihren Heimatländern nicht ausreichend versorgt werden können. Mit Ihrer Zuweisung tragen Sie, als Strafrichter*in oder Staatsanwalt*in, erheblich dazu bei, unsere humanitäre Arbeit nachhaltig zu sichern.
Transparente Geldauflagenverwaltung
Gemeinnützigkeit:
FRIEDENSDORF INTERNATIONAL ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Dinslaken vom 09.11.2022.
Verwendung der Geldauflagen und Bußgelder:
FRIEDENSDORF INTERNATIONAL verwendet die Gelder ausschließlich für den Satzungszweck.
Mitteilungspflicht:
FRIEDENSDORF INTERNATIONAL verpflichtet sich, die zuweisenden Gerichte und Staatsanwaltschaften zeitnah über die Höhe und Verwendung eingegangener Zahlungen sowie über noch ausstehende Zahlungen (Zahlungsverzug) zu informieren.
Separate Kontoführung:
FRIEDENSDORF INTERNATIONAL führt ein gesondertes Konto für Geldauflagen und garantiert somit, dass keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.
Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger mit dem Aufdruck "keine Spende im Sinne des §10b EStG", Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie Informationen über unsere humanitäre Arbeit zu.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Thema Geldauflagen/Bußgelder haben, wenden Sie sich gerne an:
Bettina Mengoni
Tel.: 02064-4974-0
E-Mail: belege@friedensdorf.de