Es sind die Kinder, die unsere Werke und Werte fortführen. 

Jeder kann unsere Arbeit langfristig unterstützen und auch über den eigenen Tod hinaus ein Zeichen setzen.

Testament

Mit einem Testament legen Sie fest, wer erbt und wer was erbt. Liegt kein Testament vor, regelt das Gesetz die Erbfolge.

Ehegatten und Kinder gelten als Erben erster Ordnung, die Eltern des Verstorbenen, danach die Geschwister, dann folgen Neffen und Nichten als Erben zweiter Ordnung. Schließlich gibt es noch die Erben dritter Ordnung – Großeltern, Tanten, Cousinen und Cousins des Erblassers.

Soll nun eine Institution erben, kann dies in einem eigenhändig geschrieben und mit vollständigem Namen unterschriebenen oder einem notariell verfassten Testament festgelegt werden. 

Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist ratsam, wenn Sie einer Person oder einem Hilfswerk wie Friedensdorf International nicht Ihr gesamtes Vermögen hinterlassen wollen. Sie erklären in Ihrem Testament, welchen Gegenstand oder welche Summe die Person/Organisation erhalten soll.

Zu beidem informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Sie können sich dabei auch davon überzeugen, dass ihre Unterstützung ankommt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie einen Termin wünschen, unter der Rufnummer 02064 – 49740.

Weitere Informationen enthält auch unsere Erbschaftsbroschüre, die Sie hier als PDF-Dokument herunter laden können.

 

 

So können Sie helfen!

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