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Weitere Spenden­möglichkeiten

Ein letzter Wille, der Leben rettet

Testamentarische Unterstützung für Kinder in Not

Onlinespenden und klassische Überweisungen sind sicher die unmittelbarsten Formen der Zuwendung. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, unsere humanitäre Arbeit zu unterstützen.

Auch über Ihr Lebensende hinaus können Sie Ihre Verbundenheit mit dem Friedensdorf ausdrücken: Mit einem Vermächtnis oder der Berücksichtigung unserer Hilfsorganisation in Ihrem Testament.

Nachlässe

Über die eigene Lebenszeit hinaus ein Zeichen setzen und das Friedensdorf im Testament berücksichtigen. Wir beraten Sie gern.

Jeder kann unsere Arbeit langfristig unterstützen und auch über den eigenen Tod hinaus ein Zeichen setzen.

Testament

Mit einem Testament legen Sie fest, wer erbt und wer was erbt. Liegt kein Testament vor, regelt das Gesetz die Erbfolge.

Ehegatten und Kinder gelten als Erben erster Ordnung, die Eltern des Verstorbenen, danach die Geschwister, dann folgen Neffen und Nichten als Erben zweiter Ordnung. Schließlich gibt es noch die Erben dritter Ordnung – Großeltern, Tanten, Cousinen und Cousins des Erblassers.

Soll nun eine Institution erben, kann dies in einem eigenhändig geschriebenen und mit vollständigem Namen unterschriebenen oder einem notariell verfassten Testament festgelegt werden.

Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist ratsam, wenn Sie einer Person oder einem Hilfswerk wie Friedensdorf International nicht Ihr gesamtes Vermögen hinterlassen wollen. Sie erklären in Ihrem Testament, welchen Gegenstand oder welche Summe die Person/Organisation erhalten soll.

Zu beidem informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Sie können sich dabei auch davon überzeugen, dass Ihre Unterstützung ankommt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie einen Termin wünschen, unter der Rufnummer 02064 – 49740.

Weitere Informationen enthält auch unsere Erbschaftsbroschüre, die Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können.