Onlinespenden und klassische Überweisungen sind sicher die unmittelbarsten Formen der Zuwendung. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, unsere humanitäre Arbeit zu unterstützen.
Um einen besseren Eindruck davon zu bekommen, wie unsere satzungsgemäße Hilfe für Kinder aus Kriegs- und Krisengebieten aussieht, besuchen Sie doch unseren Spendenshop und finden heraus, was die Kinder zum Gesundwerden alles benötigen.
Während die Käufe im Spendenshop symbolisch sind, bekommen Sie in Friedas Welt Onlineshop tatsächlich etwas in die Hand: Dekoratives für Drinnen und Draußen, Möbelstücke, Selbstgemachtes und Kunst. Der Erlös fließt natürlich in unsere Arbeit.
Auch über Ihr Lebensende hinaus können Sie Ihre Verbundenheit mit dem Friedensdorf ausdrücken: Mit einem Vermächtnis oder der Berücksichtigung unserer Hilfsorganisation in Ihrem Testament. Hierzu beraten wir Sie gern.
Eine langfristige Hilfe ist auch eine Zustiftung an unsere Friedensdorf Gemeinschaftsstiftung. 2001 gegründet sichert sie unsere Finanzen unabhängig von schwankenden Spendeneingängen.
Zu guter Letzt können Gerichte und Staatsanwaltschaften uns bei der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern berücksichtigen.
Statt Geschenken lassen Sie sich doch eine Spende für das Friedensdorf schenken.
Sie feiern Geburtstag, Hochzeit, vielleicht sogar schon silberne oder goldene Hochzeit? Und Sie wissen nicht, was Ihre Gäste Ihnen schenken sollen? Bitten Sie sie doch, Hilfe zu schenken.
Hilfe für schwer verletzte und kranke Kinder aus Ländern, in denen Krieg und große Not herrschen. Schenken Sie Hilfe für das Friedensdorf. Wie das geht? Ganz einfach!
Bis auf wenige Ausnahmen im Bereich der Projektarbeit finanzieren wir alle Hilfen ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Doch je nach wirtschaftlicher Lage und aktueller persönlicher Situation können Spenden unterschiedlich ausfallen oder auch ausbleiben.
Um diesem Umstand zu begegnen, haben wir 2001 die Friedensdorf Gemeinschaftsstiftung gegründet. Sie soll für unsere humanitäre Arbeit auf lange Sicht eine sichere Finanzquelle bieten.
Als Stiftungsstammkapital wurden 100.000 DM vom Vorstand des Trägervereins “Aktion Friedensdorf e. V.” in die Stiftung eingebracht. Das Kapital stammt aus Erlösen der Friedensdorf-Wirtschaftsbetriebe. 2004 konnte durch die Stiftung erstmals eine Basisgesundheitsstation in Kambodscha errichtet werden, weitere Projekte folgten. Auch die Hilfsflüge des Friedensdorfes wurden in den vergangenen Jahren teilweise durch unsere Stiftung finanziert.
Die Friedensdorf Gemeinschaftsstiftung hat einen Vorstand, Grundsatzentscheidungen werden vom Stiftungsrat getroffen. Wir möchten möglichst viele anstiften, sich an der Friedensdorf-Gemeinschaftsstiftung zu beteiligen, denn das sichert langfristig die Hilfe für tausende Kinder.
Die “normale” Spende wird direkt und zeitnah für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Mit der Zustiftung hingegen werden nur die Erträge aus dem Vermögensstock für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Stiftungen sind verpflichtet, ihr Vermögen zu erhalten. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes stehen der Friedensdorf Gemeinschaftsstiftung deshalb nur die jährlichen Gewinnerträge und die „normale“ Spende zur Verfügung. Wer stiftet, stellt sein Vermögen also dauerhaft dem Stiftungszweck zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem gestifteten Kapital um Geldbeträge, Wertpapiere, Grundstücke oder Immobilien handelt. Von den Erträgen kann ein Teil unserer Arbeit finanziert werden. Da nicht die Stiftungs-Einlagen selbst, sondern nur deren Gewinnerträge verbraucht werden, kann langfristig gesehen aus einer zuverlässigen Finanzquelle geschöpft werden.
Zustiftungen zur Friedensdorf Gemeinschaftsstiftung müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein. Die Mittel bei einer Zustiftung fließen in das Stiftungskapital und nur der Ertrag daraus darf für satzungsgemäße Ausgaben genutzt werden.
Ganz gleich, ob Sie sich für eine Spende oder Zustiftung entscheiden, Sie erhalten für beides eine finanzamtlich anerkannte Zuwendungsbescheinigung.
Die Bankverbindung für das Stiftungskonto lautet:
Stadtsparkasse Oberhausen
IBAN: DE31 3655 0000 0000 148882
SWIFT-BIC: WELADED1OBH
Die Frage, ob “Stiften oder Spenden” hat auch steuerliche Aspekte. Erste Informationen dazu, wie Sie helfen und gleichzeitig Steuern sparen können, erfahren Sie hier.
Wir informieren und beraten Sie gerne ausführlicher. Bitte wenden Sie sich via E-Mail an Frau Birgit Stifter (birgit.stifter@friedensdorf.de) oder rufen Sie uns an unter: 02064 4974-0.
Jeder kann unsere Arbeit langfristig unterstützen und auch über den eigenen Tod hinaus ein Zeichen setzen.
Testament
Mit einem Testament legen Sie fest, wer erbt und wer was erbt. Liegt kein Testament vor, regelt das Gesetz die Erbfolge.
Ehegatten und Kinder gelten als Erben erster Ordnung, die Eltern des Verstorbenen, danach die Geschwister, dann folgen Neffen und Nichten als Erben zweiter Ordnung. Schließlich gibt es noch die Erben dritter Ordnung – Großeltern, Tanten, Cousinen und Cousins des Erblassers.
Soll nun eine Institution erben, kann dies in einem eigenhändig geschriebenen und mit vollständigem Namen unterschriebenen oder einem notariell verfassten Testament festgelegt werden.
Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist ratsam, wenn Sie einer Person oder einem Hilfswerk wie Friedensdorf International nicht Ihr gesamtes Vermögen hinterlassen wollen. Sie erklären in Ihrem Testament, welchen Gegenstand oder welche Summe die Person/Organisation erhalten soll.
Zu beidem informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Sie können sich dabei auch davon überzeugen, dass Ihre Unterstützung ankommt.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie einen Termin wünschen, unter der Rufnummer 02064 – 49740.
Weitere Informationen enthält auch unsere Erbschaftsbroschüre, die Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können.
Mit Ihrer Zuweisung tragen Sie, als Strafrichter:in oder Staatsanwalt/-wältin, erheblich dazu bei, unsere humanitäre Arbeit nachhaltig zu sichern. Wir garantieren Ihnen eine transparente Geldauflagenverwaltung.
Gemeinnützigkeit
Wir sind als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Dinslaken vom 03.02.2023.
Verwendung der Geldauflagen und Bußgelder
Wir verwenden die Gelder ausschließlich für den Satzungszweck.
Mitteilungspflicht
Wir verpflichten uns, die zuweisenden Gerichte und Staatsanwaltschaften zeitnah über die Höhe und Verwendung eingegangener Zahlungen sowie über noch ausstehende Zahlungen (Zahlungsverzug) zu informieren.
Separate Kontoführung
Wir führen ein gesondertes Konto für Geldauflagen und garantieren somit, dass keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.
Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger mit dem Aufdruck “keine Spende im Sinne des §10b EStG”, Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie Informationen über unsere humanitäre Arbeit zu.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Thema Geldauflagen/Bußgelder haben, wenden Sie sich gerne an:
Bettina Mengoni
Tel.: 02064-4974-0
E-Mail: belege@friedensdorf.de
Spenden
Spendenkonto:
Stadtsparkasse Oberhausen
IBAN: DE59 3655 0000 0000 1024 00
SWIFT-BIC: WELADED1OBH
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