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Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle – Was bedeutet das für Kleiderspenden an das Friedensdorf?

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Doch was bedeutet das für Spenderinnen und Spender, die das Friedensdorf mit Kleidung unterstützen möchten?

„Ganz klar: Es drohen keine Strafen, wenn stark zerschlissene Kleidung im Restmüll entsorgt wird“, stellt Sarah Beckmann von der Abteilung Sachspenden, deutlich klar. Im Gegenteil: Nicht mehr gebrauchsfähige Kleidung gehört in den Hausmüll – und nicht in die Kleiderspende.

Das Team des Friedensdorfes in Dinslaken steht täglich vor der Herausforderung, gespendete Kleidung zu sichten und zu bewerten. Viel zu häufig handelt es sich um unbrauchbare Textilien, die nicht mehr verwertet werden können. „Wir müssen dann die Entsorgung übernehmen, was uns leider hohe Kosten verursacht“, erklärt Sarah Beckmann.

Unsere Bitte an alle Spenderinnen und Spender:
Geben Sie bitte nur Kleidung in die Spende, die verwertbar ist. Als Faustregel gilt: Würden Sie das Kleidungsstück einem Freund oder einer Freundin weitergeben? Wenn ja, ist es auch für die Kleiderspende geeignet.

Durch Ihre Mithilfe können wir den Fokus auf die wirklich benötigten und verwertbaren Kleiderspenden legen – und unsere Ressourcen weiterhin dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden: bei der Unterstützung von Kindern aus Kriegs- und Krisengebieten.

Danke für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

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